Ablehnung des Sachverständigen, der über seinen Auftrag hinaus begutachtet
Nach der Rechtsprechung des OLG München in OLGR 97, 10 kann ein Sachverständiger nach §406 ZPO abgelehnt werden, wenn er seine neutrale Position verlässt und Aufgaben übernimmt, die das Gericht ihm nicht übertragen hat, insbesondere wenn er eigenmächtig über den erteilten Auftrag hinaus tätig wird. Dies ist meines Erachtens dann …