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SGB II

Eingliederungsvereinbarung: Erst gegen Sanktion wehren oder früher?

Wenn Eingliederungsvereinbarungen angeboten oder per Verwaltungsakt erlassen werden, stellt sich oft die Frage, ob man sich gegen problematische Inhalte frühzeitig wehren kann oder ob man erst bei einer Sanktion inzident die Eingliederungsvereinbarung überprüfen darf. Letztere – weltfremde – Rechtsmeinung wird immer wieder einmal von erstinstanzlichen Richtern und/oder Widerspruchsstellenleitern präferiert. Zumindest …

Verwaltungsanweisungen zu Wohnraum im Hinblick auf SGB II online

… bei Harald Thomé online als Erstorientierung auch und gerade bei beabsichtigtem Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland/Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters. Wichtig: Garantieren kann die Aktualität nur das jeweilige Jobcenter, das entsprechend zu befragen ist auch bei beabsichtigtem Wohnortwechsel. Wir helfen Ihnen insoweit gerne weiter. (Danke, Sozin.de, für den Link)