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Rechtsfolgenbelehrung

BayLSG: Allgemeine Rechtsfolgenbelehrung genügt nicht

Das Bayerische Landessozialgericht München weist zum wiederholten Male in einem von mir vertretenen Fall auf folgendes hin: Eine in einer Eingliederungsvereinbarung niedergelegte Rechtsfolgenbelehrung reicht nicht aus, soweit diese alle nach dem Gesetz möglichen Pflichtverletzungen ausführt. Eine pauschale Öffnungsklausel wie “Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert” reicht ebenfalls nicht …

LSG München: Rechtsfolgenbelehrung muss Einzelfallbezogen sein

In Fortführung der Rechtsprechung des BSG vom 16.12.2008 (B4 AS 60/07 R) weist das Landessozialgericht München die ARGE Donau-Ries nochmals (nach bereits erfolgtem “Hinweis” in der Begründung zu einer einstweiligen Verfügungs-Beschwerde gegen die Ablehnung einer solchen) darauf hin, dass eine Rechtsfolgenbelehrung im Anwendungsbereich des SGB II zwar nicht zwingend schriftlich, …