BayLSG: Keine PKH bei Klagen gegen (nur) verfassungswidrige Regelsätze Hartz IV
In seiner Entscheidung vom 27.5.2011, Aktenzeichen L7 AS 342/11 B PKH verweigert das bayerische Landessozialgericht in München einem Kläger Prozesskostenhilfe, indem es die Beschwerde gegen einen PKH-Ablehnungsbeschluss des Sozialgerichts München zurückweist. Begründet wird dies damit, dass eine allein auf die Verfassungswidrigkeit von Regelsätzen gestützte Klage keine Erfolgsaussicht hat und damit …