OLG München: Keine Pflicht zur Vorlage der Bezugsverträge von Gasversorgungsunternehmen
Der Bund der Energieverbraucher weist insoweit auf eine Entscheidung des OLG München vom 28.01.2010 hin: Danach besteht keine Pflicht zur Vorlage der Gasbezugsverträge, wenn durch andere Dokumente oder Zeugenaussagen die Weitergabe von Bezugspreisen bewiesen werden kann. Zudem wird nochmals die Rechtsprechung des OLG München bekräftigt, dass eine Zuständigkeit der Handelskammern …