Ausschluss der Familienversicherung bei Einkommensdiskrepanz ist verfassungsgemäß
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2011 klargestellt. Worum gehts? Der §10 Abs. 3 SGB V lautet: (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze …