Krankenkassenzusatzbeiträge bei Hartz IV werden nur teilweise erstattet
Dies ergibt sich aus einer Handlungsanweisung der BA für Arbeit: Nur wenn dem Versicherten ein Wechsel der GK nicht zuzumuten ist, weil seine bisherige Gesetzliche Krankenversicherung besondere Leistungen anbietet, die bei einem Wechsel verloren gehen würden, werden die Zusatzbeiträge auch erstattet. Ich zitieren von Gegen-Hartz.de: 1. durch den Krankenkassenwechsel erhebliche …