Die Gerichtsgebühren sollen steigen, berichtet Legal Tribune Online
Auf den Trichter gekommen ist dabei der Justizminister Schleswig Holsteins. Begründet wird das Ansinnen mit gestiegenen Kosten. Soweit, so gut. Was aber dann ausgeführt wird, erschreckt mich. Es sind nicht allgemeine Kosten einer Klage (Richter, Verwaltungsbeamte), die zu dieser Begründung herangeführt werden, sondern Kosten für Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Pflichtverteidigungen, Insolvenzverfahren oder …