MPU und kein Geld – Fahrerlaubnisbehörde muss dies berücksichtigen
Der Kollege Melchior verweist auf eine interessante Entscheidung des VG Ansbach für finanzschwache Personen: Aus der bloßen finanziellen Unfähigkeit, eine MPU zu bezahlen und daher Nichtbeibringung eines Gutachtens kann auf eine mangelnde Fahreignung nicht geschlossen werden. Die Behörde muss stattdessen Möglichkeiten der Finanzierung prüfen und eine solche ermöglichen. Die finanzielle …