Erstausstattung auch bei Abnehmen im Geltungsbereich des SGB II
Das LSG Hamburg hat in seiner Entscheidung L 5 AS 342/10 (die Kanzlei Blaufeldern berichtet) entschieden, dass ein überdurchschnittlicher Gewichtsverlust (20kg in 3 Monaten) dazu berechtigen kann, einen Erstausstattungsanspruch für einen Leistungsempfänger nach dem SGB II anzunehmen. Noch zu nutzende Kleidungsstücke seien dabei, so das LSG, nicht in Abzug zu …