BSG: Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
Eben hatte ich noch auf ein Problem mit privat Krankenversicherten ALG II Beziehern in diesem Artikel hingewiesen, schon entscheidet das Bundessozialgericht (B 4 AS 108/10 R) zugunsten von Leistungsempfängern nach dem SGB II: Krankenversicherungsbeiträge von privat versichterten Leistungsempfängern nach dem SGB II sind in voller Höhe zu übernehmen. Die Meldung …