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Behinderung

Hörgeräte sind in voller Höhe zu erstatten

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 17.12.2009 entschieden: Der Senat hat das Urteil des LSG geändert und die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche zusprechende Urteil zurückgewiesen. Die Krankenkasse hat für die medizinisch notwendige Versorgung des nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den bereits übernommenen Teilbetrag von …