Nacherfüllung Baumaterialkauf zwischen gewerblichen Unternehmen
Nacherfüllung ist nur die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Ein- oder Ausbaukosten werden beim bloßen Materialkauf zwischen gewerblichen Unternehmen nicht geschuldet, so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.10.2012 – VIII ZR 226/11. Ein Verschulden – als Voraussetzung für Ansprüche Schadensersatz statt der Leistung – könne nach §280 BGB allein deshalb dahingestellt bleiben, da der Nachweis des Vertretenmüssens nicht gelinge.
Etwas anderes gilt gegebenenfalls für Ausbaukosten für Verbraucherverträge.
Ich berate Sie gerne.