Gleichstellung – Kündigungsschutz bei GdB von 30%?
Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung von 50% oder mehr, erhalten gem. §85 SGB IX einen besonderen Kündigungsschutz. Zwar ist eine Kündigung danach nicht vollständig verboten, bedarf aber der Zustimmung des Integrationsamtes. Behinderte, die nicht schwerbehindert sind, haben die Möglichkeit, über einen Gleichstellungsantrag den Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten zu …