Ungeeichter Verbrauchszähler: Kein Verwertungsverbot im Mietrecht
… hat der BGH gegen die herrschende Meinung entschieden. Eine auf Grundlage eines nicht geeichten Systems ermittelte Verbrauchszahl ist damit nicht grundsätzlich unverwertbar. Der Vermieter kann auch durch Vorlage weiterer Unterlagen – wie Verbrauchswerte der vergangenen Jahre – die Richtigkeit des ermittelten Verbrauchs zur richterlichen Überzeugung belegen. Ein Beweisverwertungsverbot besteht …