Herbstzeit ist Schimmelzeit
… weshalb ich mir erlaube, auf eine Entscheidung des AG München zur 100%igen Mietminderung hinzuweisen: Kann Schimmelbildung quasi nur durch durchgängige Lüftung vermieden werde, liegt ein Grund zur Mietminderung um 100% vor. Denn das Lüftungsverhalten darf die Nutzbarkeit und Lebensqualität nicht nachhaltig beeinflussen. Problem in Schimmelprozessen ist in der Regel …