Bußgeldgrundlage bei Sommerreifen im Winter verfassungswidrig?
Diese Frage hat das OLG Oldenburg laut Schadensfixblog in den Raum geworfen. Denn – so das OLG überzeugend – es sei aus der Formulierung des Gesetzes nicht erkennbar, welche Reifen wann unter welchen Voraussetzungen ungeeignet seien, womit die Norm unbestimmt sei und damit verfassungswidrig. Da insoweit keine konkrete Winterreifenpflicht bestünde …