LSG München: Rechtsfolgenbelehrung muss Einzelfallbezogen sein
In Fortführung der Rechtsprechung des BSG vom 16.12.2008 (B4 AS 60/07 R) weist das Landessozialgericht München die ARGE Donau-Ries nochmals (nach bereits erfolgtem “Hinweis” in der Begründung zu einer einstweiligen Verfügungs-Beschwerde gegen die Ablehnung einer solchen) darauf hin, dass eine Rechtsfolgenbelehrung im Anwendungsbereich des SGB II zwar nicht zwingend schriftlich, …