Hartz IV Sätze für Hinzuverdiener mal eben um 100 € verknappen…
Im Moment der Hauptfehler der hiesigen ARGE bei der Berechnung der auszuzahlenden Beträge nach dem SGB II: Bei hinzuverdienenden Person wird das zu berücksichtigende Einkommen erst um die Beträge verkürzt, die zur Erzielung des Einkommens notwendig sind (§11 SGB II). Daneben ist ein Freibetrag (“Erwerbstätigkeitsanreiz”) gem. §30 SGB II von …