Tatsachenbehauptungen auf Meinungsportal begründen keinen Unterlassungsanspruch
Auf eine entsprechende Entscheidung weist die Kanzlei Dr. Bahr hin. Danach hatte das Landgericht Hamburg darüber zu entscheiden, ob bei einer kritischen Meinungsäußerung, die in Aussagen wie “Ich fühle mich übers Ohr gehauen” und “Finger weg!” ein Unterlassungsanspruch des bestroffenen Anbieters/Herstellers gegenüber der Meinungsplattform (dort ciao.com) besteht. Dies haben die …