TKG: Nunmehr auch Angabepflicht von Mobilfunkhöchstpreisen bei 0180-Nummern
Darauf weist dieAkte Abmahnung hin: Ab dem 01.03. muss nicht mehr nur der Festnetzpreis angesagt werden und auf abweichende höhere Mobilfunkpreise hingewiesen werden. Ab dem 01.03. muss zusätzlich auf die Mobilfunkhöchstpreise von 42 ct/Minute hingewiesen werden. Mehr Transparenz für mehr Verbraucherschutz also und weniger Überraschungen mit der Telefonrechnung.