P-Konto ab 01.07.2010: Gesetz zur Kontopfändungsreform veröffentlicht
Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen. via Rechtslupe
Damit kommt das pfändungsfreie P-Konto ab dem 01.07.2010, mit dem ohne gerichtliches Verfahren pfändungsfreie Guthabensstellungen gewährt werden sollen. via Rechtslupe
Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen so (noch nicht rechtskräftig) entschieden, selbst wenn Hilfebedürftigkeit i.S. des §16a SGB II nur drohe. Die in §16a SGB II normierte Aufgabe der ARGEn ist auch dann anzuwenden, wenn hierdurch Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (via RA Körper)